Aktuelles
06.01.12Beitrag 2012 zur ArbeitslosenversicherungAb 2012 beträgt der Beitrag zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbständige 78,75 Euro. Für Gründer gibt es eine Sonderregelung. Demnach zahlen sie bis zum Ablauf des ersten Kalenderjahres nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit generell nur den hälftigen Beitrag. >> weiterlesen |
09.12.11So halten Sie die Frist bei Beantragung des Gründungszuschusses ein
Künftig werden die Arbeitsagenturen nach eigenem Ermessen entscheiden, ob der Gründungszuschuss bei Personen, die ALGI beziehen, gewährt wird. Die Maximalförderung wird von neun auf sechs Monate verkürzt, entsprechend die zweite Förderphase auf neun Monate verlängert. Außerdem muss ein Restanspruch auf ALG I von mindestens 150 Tagen statt bisher 90 Tagen nachgewiesen werden. |
27.10.11Ohne Moos nix los
IHK Aktionstag zur Gründungsfinanzierung 15.11.11 |
